Kleingärten in Kleingartenanlagen sind Bestandteil des öffentlichen Grüns. Diese zu schaffen und dauernd zu pflegen, ist Ziel kleingärtnerischer Arbeit des Vereines.
Die Kleingärten dienen der Eigenversorgung der Kleingärtner, ihrer Gesunderhaltung, der Erholung und der sinnvollen Freizeitgestaltung. Die Erhaltung und Pflege sowie der Schutz von Boden, Wasser und Umwelt sind Gegenstand und Grundsatz der kleingärtnerischen Betätigung.
Bei Pächterwechsel sind die Festlegungen des Pachtvertrages sowie der Gartenordnung zu beachten, z.B. Wertermittlung des Gartens, und die Gärten sollten in einen vertragsgemäßen Zustand gebracht werden.
Die Gartenordnung des Vereines darf der Kleingartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Gera nicht widersprechen.
Nach schriftlicher Zustimmung des Vereinsvorstandes zu Größe und genauer Lage auf der Gartenparzelle kann der Pächter unter Berücksichtigung aufgeführter Maßgaben folgende bauliche Anlagen errichten.
Montag bis Samstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägig
Gera, 01.03.2019
Gez.:
Thomas Schlüter (2. Vorsitzender)
Hermann Schmidt (1. Vorsitzender)
Vorgenannte Gartenordnung wurde vom Vorstand der Kleingartenanlage auf der Vorstandssitzung vom 01.03.2019 einstimmig beschlossen.